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Erich Oberkofler - Touristik Partner Oberkofler e.U.
Wiesenweg 473
5721 Piesendorf
AUSTRIA
Tel: +43 (0) 6549 / 20 421
Fax: +43 (0) 6549 / 20 421-7
Erich Oberkofler - Touristik Partner Oberkofler e.U.
Josef Grani Strasse 7
5700 Zell am See
AUSTRIA
Mit Ihrem Besuch unserer Website und der Verwendung unserer Online-Software anerkennen Sie in vollem Umfang unsere Rechtsausführungen.
Rechtliche Hinweise wie folgt:
Anbieter, Medieninhaber & Herausgeber:
Erich Oberkofler- Touristik Partner Oberkofler e.U.
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Weitere Links:
www.taxitransfer-tirol.com
www.taxi-oberkofler.at
www.taxitransfer.at
www.taxi-saalbach-hinterglemm.at
www.kaprun-taxi.at
www.zellamsee-taxi.at
www.saalbach-taxi.net
www.kapruntaxi.at
www.tauernradweg.net
www.taxi-innradweg.at
www.taxi-transfer.ru
www.tauern-rad-weg.at
Taxitransfer Kitzbühel
Holiday Airportshuttle
Fahrrad Transporte Taxi
www.radreisen-oesterreich.com
www.wellness-reisen-oberkofler.com
Firmeninformation von Einzelunternehmer Erich Oberkofler
Bankverbindung Österreich: Raiffeisenbank Piesendorf
Kontonummer: 34454 BLZ: 35048
International Bank Transfer:
IBAN: AT 73 3504 8000 0003 4454
BIC (Swift): RVSAAT 2SO48
Handels-, Registergericht & Firmenbuch, Registernummer:
Information gem. Unternehmensgesetzbuch (§14UGB):
Firma: Touristik Partner Oberkofler e.U. Veranstalter Nr.: 2009/0015
Rechtsform: Einzelunternehmen Firmenbuchgericht: Salzburg
Firmenbuchnummer: FN 325260 z Firmensitz: Wiesenweg 473, 5721 Piesendorf
UID-Nr.: ATU 57327235 Gerichtsstand: Bezirksgericht Zell am See
St.Nr.: 313 / 2892
Mitglieder der Geschäftsführung: Erich Oberkofler und Marion Hagleitner
Verantwortlich i.S.d. Jugendschutzes: Erich Oberkofler
Erich Oberkofler ist derzeit unter keiner DVR-Nr. beim österreichischen Datenschutzregister registriert.
Grundsätzliche Ausrichtung des Web-Auftrittes:
Präsentation und Verkauf von Dienstleistungen (Personen- & Sach-Transfer).
Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (AT)
Erich Oberkofler, Wiesenweg 473, A-5721 Piesendorf
Offenlegungspflicht lt. § 24, § 25 Mediengesetz (AT) & Anbieter i.S.d. TDG (DE):
Erich Oberkofler, Wiesenweg 473, A-5721 Piesendorf
Informationspflicht i.S.d. Gewerbeordnung:
Erich Oberkofler ist Mitglied in der Wirtschaftskammer für Salzburg und ist entsprechend den gewerberechtlichen Vorschriften zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes berechtigt.
Fachsparte: Taxi, KFZ-Verleih, Omnibus
Fachgruppe: Personenbeförderung mit PKW, Personenbeförderung mit Omnibusse
Fachsparte: Diverse
Fachgruppe: Allgemeine Fachgruppe des Gewerbes
Fachgruppe: Reisebüro, Incoming, Reiseveranstalter
Anwendbare Rechtsvorschriften: wie o.a., insb. EC-RL, Gewerbeordnung, Handels-, Steuerecht
Behördliche Aufsicht: Gerichtsstand Zell am See
Behörde gem. EC-RL der EU: BG Zell am See, FA Zell am See
Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter:
http://www.bundeskanzleramt.at
http://www.help.gv.at
http://portal.wko.at
http://europa.eu.int/index_de.htm
http://www.publications.eu.int
http://www.bmwfj.gv.at
Verantwortlich für Konzeption & Design (AT):
Werbeagentur Algo
Verantwortlich für Redaktion & Inhalt, Presse-& Öffentlichkeitsarbeit (AT):
ERICH OBERKOFLER - Touristik Partner Oberkofler e.U.
Verantwortlich für Customer Care, Vertrieb & Key Account (AT):
ERICH OBERKOFLER - Touristik Partner Oberkofler e.U.
Programmierung, Funktionalitäten, Hosting, technische Unterstützung im Bereich IT:
Unterstützung im Bereich IT: INTERREST® GmbH - GENERALweboffice.com
Saegewerkstr. Nr. 3, D 83395 Freilassing
Tel.: +49 8654 4696640, E-Mail: office@interrest.net
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Die zur Ergänzung unserer eigenen Inhalte angegebenen Links führen zu Fremdseiten, für deren Inhalt Erich Oberkofler und die Werbeagentur Algo keine Verantwortung übernimmt. Von diesen Inhalten distanzieren wir uns, insbesondere jedoch, wenn diese ethisch oder rechtlich nicht vertretbar sind.Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertrag Airport Shuttle:
1. Zustandekommen des Reisevertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch Touristik Partner Oberkofler kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben gemacht wurden. Touristik Partner Oberkofler ist berechtigt, Fahrten von anderen Taxibetrieben durchführen zu lassen.
2. Buchung
Die Buchung des Transfers muss online erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch Telefonisch über die Hotline gebucht werden.
Die Transferleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. Touristik Partner Oberkofler muss sich jedoch geringfügige Leistungsänderungen vorbehalten. Der Inhalt der Leistungen ist in Punkt Transfer beschrieben. Es wird festgehalten das bei Privattransfers das Beisein von einen Mitarbeiter von Touristik Partner Oberkofler vom Kunden zu akzeptieren ist.
3.Transfer
Zur Durchführung der Beförderung ist die Vorlage der Buchungsbestätigung obligatorisch. Ohne Buchungsbestätigung kann der Transfer verweigert werden. Die Abholung erfolgt direkt vom Hotel des Kunden bzw. vom gebuchten Flughafen. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke. Der Preis schließt einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person ein. Bei der Abreise sollte eine Ankunftszeit von 3 Stunden vor der Abflugzeit kalkuliert werden. Vor allem Mittwoch und Samstag ist mit Behinderungen und Staus zu rechnen. Für die Zeitgerechte Buchung ist der Kunde selbst Verantwortlich.
Bedingt durch den An und Abreiseverkehr können bei der Abholung vom Hotel Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 30 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Die Fahrgäste sind verpflichtet sich mindestens 15 Minuten vor der Abfahrtszeit vom Hotel bereitzuhalten. Bei Verspätungen der ankommenden Flüge ab einer Stunde, wird eine Gebühr von € 30,- pro Stunde Wartezeit für Taxis bzw. € 40,- pro Stunde Wartezeit für Omnibusse verrechnet. Bei entstandenen Wartezeiten ist Touristik Partner Oberkofler berechtigt den anfallenden Geldbetrag von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen oder bar einzuheben. Bei eventuellen Flugstornierungen oder nicht erreichen des Fluges innerhalb zwölf Stunden vor dem Transfer, erfolgt keine Rückvergütung. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Spätere individuelle Abholungen am Flughafen bzw. vom Hotel sind möglich, erfolgen jedoch erst nach erfolgter Bezahlung. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen oder einer Wartezeit von über sechs Stunden erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Ausnahmesituationen wie Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind von Taxiservice Oberkofler nicht aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten bzw. längere Transferzeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Bei unerwarteten Staus durch Unfälle und der gleichen hat der Kunde bei der Abholung vom Flughafen mindestens eine Wartezeit von zwei Stunden zu akzeptieren.
Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich Touristik Partner Oberkofler. Sie ergeben sich entweder aus der Buchungsmaske unter www.taxi-oberkofler.at oder unter www.holiday-airportshuttle.at bzw. aus dem entstandenen e- Mail Verkehr . Der jeweils vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt ab einer Summe von € 150,- ausschließlich über Internet mit Kreditkarte (Mastercard, Maestro, Visa) über die Homepage von Touristik Partner Oberkofler und ist verbindlich. Die Zahlungsbestätigung gilt als Ticket des Transfers vom Flughafen zum angegebenen Hotel oder umgekehrt. Bei eventuellen Rückvergütungen nach erfolgter Internetbuchung wird ein Dissagio von 3% in Abzug gebracht.
Die aktuellen Preise für die angeführten Transfers sind unter www.taxi-oberkofler.at oder unter www.holiday-airportshuttle.at angeführt. Nur in Ausnahmefällen kann nach Telefonischer Vereinbahrung beim Fahrer von Touristik Partner Oberkofler bezahlt werden. Von diesem muss eine Quittung die als Fahrschein gilt ausgestellt werden. Bei Nichtantritt oder Stornierung des Transfers erfolgt keine Rückvergütung. Ein weiterer Anspruch auf Schadenersatz oder sonstiges besteht nicht.
5. Versicherung
Im Transferpreis ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht enthalten. Ein Abschluss solcher wird empfohlen.
6. Beförderung von Kinder
Aufgrund des in Österreich geltenden Personenbeförderungsgesetzes, müssen alle zu befördernden Personen einen eigenen Sitzplatz in Anspruch nehmen. Daraus ergibt sich das auch für Kinder der volle Fahrpreis zu entrichten ist. Werden für die Beförderung Kindersitze benötigt, muss dies bei der Buchung bekannt gegeben werden.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen Touristik Partner Oberkofler ist Zell am See.
8. Salvatoresche Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Bildquelle & Unterlagen:
Touristik Partner Oberkofler
Werbeagentur Algo
Airport München
Tourismusverband Krimml
Tourismusverband Piesendorf
Tourismusverband Kaprun - Zell am See - Saalbach
Nationalparkzeentrum Mittersill
www.tauernradweg.com (Karte Tauernradweg: Copyright SalzburgerLand Tourismus)
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